Der Landkreis hat zur Eindämmung des sogenannten Corona-Virus das Abhalten und Abbrennen des für den 5.4.2020 geplanten Osterfeuers untersagt.
Aufgrund des abgesagten Osterfeuers ist es leider in diesem Jahr nicht möglich Strauch- und Baumschnitt am Osterfeuerplatz anzuliefern. Der Platz befindet sich im hochwassergefährdeten Gebiet, so dass eine langfristige Lagerung von abschwemmungsgefährdeten Material dort nicht zulässig ist.