Wahlen

 

Wahl zum Gemeinderat 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahl zum Gemeinderat vom 12.09.2021. Mehr…

Wahl zum Gemeinderat 2016

Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahl zum Gemeinderat vom 11.09.2016. Mehr…

Erläuterungen zu dem Wahlsystem erhalten Sie unten anhand der Wahl aus dem Jahre 2011.

Gemeindewahl 2011

Am 11. September 2011 fanden die niedersächsischen Kommunalwahlen statt. Hier die Ergebnisse der Gemeindewahl in Dorstadt. Das vorläufige Wahlergebnisse der Gemeindewahl können sie hier als PDF-Dokument einsehen:

1) Gesamtergebnis Gemeinderat Dorstadt

2) Bewerberliste Gemeinderat Dorstadt

Erläuterungen zur Gemeindewahl in Dorstadt

Die Sitzvergabe wird im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) im § 36 ff. geregelt:

Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge

Die zu vergebenen Sitze werden zunächst auf die Wahlvorschläge verteilt. Dabei wird die Zahl der gültigen Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat mit der Gesamtzahl der zu vergebenen Sitze vervielfältigt und durch die Zahl der gültigen Stimmen für alle Wahlvorschläge geteilt. Im Folgenden wird die Aufteilung der Sitze am Wahlergebnisse der Wahl im Jahre 2006 erläutert.

In Dorstadt wurden im Jahre 2006 537 gültige Stimmen an den Wahlvorschlag „CDU“ und 506 Stimmen an den Wahlvorschlag „SPD“ vergeben. Insgesamt also 1043 Stimmen. Somit ergeben sich:

CDU: 537 Stimmen x 9 zu vergebene Sitze : 1043 Stimmen insgesamt = 4,6 ~ rund 5 Sitze

SPD: 506 Stimmen x 9 zu vergebene Sitze : 1043 Stimmen insgesamt = 4,4 ~ rund 4 Sitze

Für die, die es genau wissen wollen:

Das Ergebnis dieses Berechnungsschritts ist eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach der Proportionalzahl auf ihn entfallen. Somit entfallen auf den Wahlvorschlag der CDU und der SPD in der Gemeinde Dorstadt auf jeden Fall jeweils vier Sitze.

Nach diesem Rechenschritt bleibt jedoch ein zu vergebender Sitz frei. Über die Verteilung dieses Sitzes entscheidet die Nachkommastelle der jeweiligen Proportionalzahl (CDU: ..,6 bzw. SPD ..,4). Der letzte zu vergebende Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle vergeben. Im vorliegenden Fall also an die CDU, die somit fünf Sitze im Gemeinderat auf sich vereinigen kann. Die Verteilung der Nachkommastellen wird solange fortgesetzt, bis alle Sitze vergeben sind und ist zudem unabhängig von den vor der Kommastelle stehenden Zahlen.

Wer erhält die Sitze?

Personenwahl: Die Sitze, die auf ein Wahlvorschlag entfallen werden den Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen zugeteilt.

Listenwahl: Darüber hinaus werden die auf den Wahlvorschlag entfallenden Stimmen (Liste) bei der Wahl im Jahre 2006 in folgender Weise berücksichtigt:

CDU: 59 Listenstimmen x 5 Sitze : 537 Stimmen = 0,55 ~ rund 1 Sitz durch Listenwahl

SPD: 69 Listenstimmen x 4 Sitze : 506 Stimmen = 0,55 ~ rund 1 Sitz durch Listenwahl

Die Sitze der Listenwahl werden den Bewerbern in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie in der Liste aufgeführt sind. Dabei werden die Bewerber, die über die Personenwahl einen Sitz erhalten haben nicht berücksichtigt.

Für die, die es genau wissen wollen:

Es ist festzustellen, in welchem Verhältnis die erworbenen Sitze der Gesamtliste (Listenwahl) oder der Gesamtheit der Bewerber dieser Liste (Personenwahl) zustehen. Für diese Feststellung gilt ebenfalls das Stimmenverhältnis nach dem Proportionalverfahren „Hare-Niemeyer“. In der Praxis werden dabei die Bewerberstimmen eines Wahlvorschlages den Listenstimmen nach der Proportionalberechnung gegenübergestellt. Dadurch kann es sein, dass die Nachkommastelle der Bewerberstimmen höher ist, als die der Listenstimmen. In diesem Fall würde kein Sitz auf die Liste entfallen.

Zunächst werden die auf die Gesamtheit der Bewerber einer Liste entfallenden Sitze den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl zugeteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im Anschluss werden die für die Gesamtliste entfallenden Sitze auf die Bewerber der Liste in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf der Liste aufgeführt sind. Dabei bleiben die Bewerber ausser Betracht, die bereits über die Personenwahl einen Sitz erhalten haben.

Ersatzpersonen

Die Reihenfolge der Ersatzpersonen für die durch die Personenwahl gewählten Bewerber wird durch die Höhe der auf die Ersatzpersonen entfallenen Stimmen bestimmt.

Demgegenüber wird die Reihenfolge der Ersatzpersonen für die durch die Listenwahl gewählten Bewerber durch den Listenplatz bestimmt.

Quelle: Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 24.02.2006

RÜCKBLICK: Ergebnisse der Gemeindewahl 2006.

Das vorläufige Wahlergebnisse der Gemeindewahl können sie hier als PDF-Dokument einsehen:

Gemeinderat Dorstadt, Samtgemeindebürgermeister, Rat der Samtgemeinde Oderwald